Das Steuerrecht …

… ist eines meiner Hauptaufgabengebiete.

Hier bin ich schwerpunktmäßig im Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuer-/ Schenkungs­steuerrecht tätig, einschließlich der Erstellung der entsprechenden Erklärungen. Darüber hinaus bin ich auf das Einspruchsverfahren, sowie AO- und FGO-Fragen spezialisiert.

In allen übrigen Fragen rund um das Steuerrecht kooperiere ich in Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterin C.M. Grudda und Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt H.-J. Grudda.

 

Qualifikationen im Steuerrecht

  • Seit 1988 langjährige Tätigkeit in der Steuerberaterkanzlei Grudda
  • 1991 Praktikum in der Finanzverwaltung
  • 2004 Fachanwaltslehrgang Steuerrecht beim DAI

Seit 2005 bin ich berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Seitdem bilde ich mich regelmäßig zu aktuellen Fragen und Rechtsänderungen im Steuerrecht fort.